Dienstag, 22. September 2009

Sie haben eine Feuer- und Brandversicherung?

Sie sind gegen Schäden durch Blitzeinschlag durch Ihre Feuer- und Brandversicherung geschützt? Gut. Trotzdem - oder gerade deshalb - sollten Sie aber prüfen, ob Ihre Gebäudeversicherungs-Police nicht nur Gebäudeschäden durch Brand bei Blitzeinschlag versichert, sondern auch so genannte Überspannungsschäden an Leitungen und Geräten! Denn bei den Hausratsversicherungen haften nur zwei Drittel der Versicherungen auch bei Überspannungsschäden. Gesellschaften, die haften, verpflichten den Versicherungsnehmer aber oft durch eine separate Klausel zu Blitzschutz-Vorkehrungen und Maßnahmen. Also: Besser die Policen gleich zur Hand nehmen und nochmals sorgfältig durchlesen!

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