Dienstag, 6. Dezember 2016

Eine Hausfinanzierung für Selbstständige

Eine Hausfinanzierung für Selbstständige ist möglich! Natürlich haben auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, einen Baukredit zu erhalten. Allerdings zählen diese Berufsgruppen nicht unbedingt zu den beliebtesten Kunden der Bank. Hier wird ganz genau abgewogen, wem man die Rückzahlung eines Kredits zutraut und wem nicht. Doch auch für die Banken ist diese Bewertung nicht ganz einfach, denn eine Garantie auf dauerhafte Einkünfte gibt es bei einem selbstständigen Unternehmer nicht.

Was müssen Selbstständige bei der Bank vorlegen?

 Selbstständige müssen ihre letzten Bilanzen, Geschäftsabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Außerdem muss eine Prognose erstellt werden, die belegt, wie viel das Unternehmen in den nächsten Jahren wahrscheinlich einnehmen wird.
Um eine genaue wirtschaftliche Auswertung zu erstellen, sollte man einen Steuerberater hinzuziehen, der mit dem Betrieb bereits vertraut ist.

Für Freiberufler, wie beispielsweise Fotografen, Künstler oder Saisonarbeiter aus anderen Berufszweigen, haben hier leider schlechte Karten.
Denn häufig können Freiberufler nicht absehen, ob das nächste Jahr so gut läuft, wie das Letzte. Diese sollten sich von einem fundierten Berater zum Thema Hausfinanzierung noch mehr Tipps geben lassen.
Weitere Sicherheiten sind erwünscht. Auch wenn der Selbstständige es schafft, die Bank durch die Vorlage seiner Unterlagen und seinen derzeitigen Einnahmen davon zu überzeugen, dass er ein kreditwürdiger Kunde ist, sollte er noch weitere Sicherheiten vorweisen können.

Empfehlenswert wäre ein größeres Eigenkapital, Wertpapiere oder andere Objekte, welche er angeben kann. Der Vorteil bei einer Hausfinanzierung ist, dass die Immobilie selbst, als Sachwert herangezogen wird. Jedoch möchte die Bank eine Zwangsveräußerung des Hauses vermeiden, da dies nicht nur zeitintensiv, sondern auch teuer werden kann.

 Auf http://www.immobilienspot.com/thema/hausfinanzierung findet man alle Informationen, welche Unterlagen und Sicherheiten für die jeweiligen Berufsgruppen benötigt werden.

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Freitag, 10. Juni 2011

Prüfung von Blitzschutzanlagen – Was Hausbesitzer wissen müssen


Sie haben ein Blitzschutz-System der Firma RIED-BLITZSCHUTZ GMBH an Ihrem Gebäude installieren lassen. Bei der Planung, Auswahl der Materialien und Ausführung haben wir auf Qualität geachtet, um Ihr Gebäude dauerhaft vor den Einwirkungen von direkten Blitzeinschlägen zu schützen. Oder aber Ihr Gebäude verfügt über eine – vielleicht schon etwas ältere- Blitzschutzanlage. Was sollten Sie als Hausbesitzer nun beachten?

Warum soll ich meine Blitzschutzanlage regelmäßig überprüfen lassen?
Die Schutzfunktion des gesamten Blitzschutz-Systems kann mit der Zeit durch verschiedene Faktoren gemindert werden. Umwelteinflüsse können Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Erdungsanlage haben. Mechanische Einwirkungen können die Verbindungsstellen oder auch die Leitungen lockern. Bauliche Veränderungen am Gebäude, der Einbau von VA-Kaminrohren, SAT-Antennen, Klimageräten und Vielem mehr können die Blitzschutzanlage in Teilen unwirksam machen.

Da die Betreiber der baulichen Anlage verantwortlich für die dauerhafte und einwandfreie Funktion ihrer Hausinstallationen sind, ist eine regelmäßige Überprüfung der Blitzschutzanlage auf ihre Tauglichkeit unerlässlich.

Wie oft muss die Blitzschutzanlage geprüft werden?
Die Norm DIN EN 62305 gibt die Prüffristen abhängig von der Blitzschutzklasse wie folgt an:

Bauliche Anlagen mit Blitzschutzklasse III: alle 2 Jahre im Wechsel eine Sichtprüfung und eine Umfassende Prüfung (mit Messung der Erdungsanlage). Dies betrifft die meisten Wohnhäuser sowie viele Kirchen, Versammlungsstätten, Kindergärten und viele weitere Gebäude.

Blitzschutzklasse I + II: alle 1 Jahr im Wechsel eine Sichtprüfung und eine Umfassende Prüfung (mit Messung der Erdungsanlage). Diese Gebäude finden sich hauptsächlich im gewerblichen Bereich, der Industrie, bei Gebäude mit hoher technischer Ausrüstung oder wertvollem Kulturgut.
Für Explosionsgefährdete Bereiche empfiehlt die Norm eine halbjährliche Prüfung. Hier zusätzlich sind die Verordnungen zur Betriebssicherheit (BetrSichV) zu beachten.


Die angegebenen Zeitabstände gelten, wenn keine Gesetze der zuständigen Behörde vorliegen. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten diese als Mindestanforderungen (z.B. länderspezifische bauordnungsrechtliche Prüffristen –LBO-, technische Regelwerke, Arbeitsschutzbestimmungen, Anforderungen der Sachversicherer).

Meine Blitzschutzanlage ist bereits vor Jahrzehnten gebaut worden – ist sie noch wirksam?
Auch dies wird bei der umfassenden Prüfung der Blitzschutzanlage beurteilt. Die Anforderungen an die Errichtung von Blitzschutzanlagen haben sich in den letzten 20 Jahren beträchtlich gewandelt, um mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Forschung Schritt zu halten. Ein Beispiel: Vor 20 Jahren gab es so gut wie keine Computer in Privathaushalten! Die Schäden durch Überspannungen an der elektrischen Einrichtung von Gebäuden haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bei der
Verbindung unterbrochen Prüfung werden die neuen Anforderungen berücksichtigt. Falls nötig, unterbreiten wir Ihnen Vorschläge für eine Anpassung oder Instandsetzung der Blitzschutzanlage.




Fazit: Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage trägt dazu bei, dass Ihr Gebäude dauerhaft gegen Schäden durch direkte Blitzeinschläge und Überspannungen geschützt bleibt!

Für Ihre weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

RIED-BLITZSCHUTZ GMBH
ppa Bettina Meyer-Ried
Burgstraße 9
65510 Hünstetten
Tel. 06126-53715, Mail: meyer-ried@ried-blitzschutz.de

Besuchen Sie unsere Website auf www.ried-blitzschutz.de

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Mittwoch, 17. Februar 2010

Sehr schönes Blitzphoto



Mit freundlicher Genehmigung von Matthias Hampel aus Idstein
http://www.facebook.com/photo.php?pid=14246&id=100000730028166
Man achte auf den Einschlag links, scheint eine Fangstange zum Schutz der Sat-Schüssel zu sein!!

Mehr infos zum Thema Blitzschutz finden Sie unter www.ried-blitzschutz.de

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Donnerstag, 5. November 2009

Die Gefahren eines Gewitters am, im oder auf dem Wasser

Auch wenn es hier bei uns in Hessen relativ wenige Seen gibt, so sind die Aktivitäten am Wasser dennoch ein beliebtes Freizeitvergnügen für viele von uns. Schliesslich gelten die gleichen Regeln auch in den Freibädern.
Natürlich denkt man beim Fischen, Schwimmen, Rudern, Windsurfen oder beim Picknick am Strand nicht an die Gefahren, die von einem aufziehenden Gewitter ausgehen können. Allerdings sollte man sich schon darüber im Klaren sein, dass auf Surfbrettern, Ruder-, Paddel-, Tret- und Schlauchbooten kein Blitzschutz möglich ist. Daher sollte mit solch kleinen Wassersportfahrzeugen schon beim Herannahen eines Gewitters schnellstens das Ufer anlaufen und Schutz in einem Auto oder Haus suchen.

Auch bei unseren Schwimmbädern gilt: Schwimmen oder durch das Wasser waten ist bei Gewitter lebensgefährlich. Da ein Blitzeinschlag im Umkreis von zehn bis zwanzig Meter von der Einschlagstelle den Körper zumindest lähmt besteht selbst in seichtem Wasser die Gefahr durch Ertrinken! In Freibädern sollte man deshalb bei ersten Gewitteranzeichen sofort das Wasser verlassen. Beim Fischen sofort die Angel ablegen und eine Schutzstelle suchen.

Wird man auf dem Wasser, fernab vom Ufer, vom Gewitter überrascht, kann es günstiger sein, sich ins Boot zu setzen oder den Mast des Surfbreites umzulegen und sich auf das Breit zu hocken, damit sich die Gefahr durch direkten Blitzeinschlag vermindert.

Weitere Tipps:

Sonnen- und Regenschirme sowie andere "herausragende" Gegenstände vergrößern die Gefahr durch direkten Blitzschlag. Lassen Sie sich lieber nass werden und legen Sie alle diese Sachen flach auf den Boden.
Grundsätzlich sind Seen und Flüsse im allgemeinen gefährlicher als das offene Meer, da Meerwasser wegen seines Salzgehaltes einen viel niedrigeren elektrischen Widerstand als Süßwasser hat und damit den Blitzstrom besser ableitet als ein menschlicher Körper.
An der Küste tritt die Gefahr durch Blitzschlag etwas zurück, da ein Gewitter meist über dem Land hängen bleibt, weil die starken Warmluftströme, die für sein Entstehen notwendig sind, über der relativ kalten Wasseroberfläche schnell abnehmen. Auf der anderen Seite können daher Windböen und Turbulenzen am Ufer und Strand besonders heftig sein.

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Schlagen Blitze immer an der höchsten Stelle ein?


Jahrzehntelange Beobachtungen und Forschungen haben gezeigt, dass ein Blitz keine bestimmten Berge, Täler, Hänge oder Seen bevorzugt. Alleine die Verteilung der elektrischen Ladung in den Wolken bestimmt die Richtung, die er nimmt. Allerdings spielt die Oberflächenstruktur der freien Natur oder von Gebäuden für die Einschlagstelle des Blitzes natürlich schon eine gewisse Rolle, da er auf den letzten hundert bis zehn Meter zur Erde tatsächlich hohe Punkte öfter trifft als niedrige. Aus diesem Grunde muss bei der Installation von Blitzschutzanlagen auf Gebäuden immer darauf geachtet werden, dass alle über das Dach hinausragenden Aufbauten wie Lüftungsrohre und Schornsteine oder Fernseh- und Satellitenantennen in das Schutzsystem mit einbezogen werden. Dies geschieht mittels Fangspitzen oder Fangstangen, die das zu schützende Bauteil deutlich überragen.

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Donnerstag, 29. Oktober 2009

Blitze verzweigen sich. Warum?

Ein Blitz bildet in der Luft eine Strecke aus ionisiertem Gas. Dieses Gas besitzt ausgezeichnete elektrische Eigenschaften, d.h. es leitet sehr gut. Die umgebende Luft allerdings leitet so gut wie keinen elektrischen Strom. Wenn sich nun der Blitz aufbaut, wird die Strecke an den Grenzen zum neutralen Gas, nämlich der Luft, unstabil und es kommt zu den bekannten und markanten Verzweigungen. Der Blitz teilt sich auf in mehrere "Finger". Je nach Stärke des elektrischen Feldes kommt es zu vielen oder nur wenigen Fingern. Allein der Zweig, der letztendlich die Wolke mit der Erde verbindet, wird zum Ladungsausgleich genutzt, nachdem sich der Blitz wieder komplett abbaut.
Informieren Sie sich über alles, was Sie über Blitzschutz an Ihrem Gebäude wissen sollten, bei einem renovierten Fachunternehmen, bei Ried-Blitzschutz!

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Mittwoch, 14. Oktober 2009

Warum Sie Ihre Blitzschutzanlage regelmäßig überprüfen lassen sollten

Ein vorschriftsmäßig und fachgerecht montiertes Blitzschutzsystem an Ihrem Haus kann Schäden durch direkten Blitzeinschlag weitestgehend verhindern. Um aber die einwandfreie Funktion über die gesamte Lebensdauer sicherzustellen und zu gewährleisten, müssen Blitzschutzsysteme in regelmäßigen Abständen gewartet und geprüft werden!
Vergleichen Sie den Sachverhalt mit Ihrem Auto. Wenn Sie kein Auto haben, müssen Sie auch nicht zum TÜV. Haben Sie jedoch einen Wagen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diesen regelmäßig auf seine Sicherheit hin überprüfen zu lassen. Beim Blitzschutz gibt es zwar keine gesetzlichen Vorschriften, aber wenn Sie einen haben, müssen Sie ihn auch warten lassen, sonst drohen Ihnen im Schadensfall (Drittschäden) ernsthafte Folgen.
Wenn Sie bauliche Veränderungen haben durchführen lassen, wie z.B. durch einen Anbau, eine Dachsanierung oder die Installation einer Photovoltaikanlage, so müssen diese ohnehin in einen bestehend Blitzschutz integriert werden. Bei dieser Gelegenheit lässt sich die Anlage leicht sichten und falls nötig auch reparieren.
Die Materialien eines äußeren Blitzschutzes unterliegen recht starken äußerlichen Einflüssen. Dabei spielen elektrolytische Prozesse und die damit verbundene Korrosion der Erdungskomponenten eine große Rolle.
Die Erder werden natürlich einer messtechnischen Prüfung unterzogen, wobei der Durchgangswiderstand gemessen wird.
Völlig verrostete Erder können ihre Funktion nicht mehr erfüllen und gefährden Sinn und Zweck des gesamten Blitzschutzes und müssen daher unverzüglich durch neue ersetzt werden.
Wie schon bei dem Blitzschutzverfahren bestimmt die Blitzschutzklasse die Intervalle, in denen eine Prüfung zu erfolgen hat. Zu raten ist, spätestens alle 3 Jahre einen „Wartungsdienst“ durchführen zu lassen. Ein Blitzschutzfachmann sieht sich die Anlage genau an und führt Messungen an den Verbindungen und an den Erdern aus. Natürlich werden die Arbeiten entsprechend dokumentiert und es wird ein neuer Prüfbericht erstellt.

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