Allgemeines zum Blitz- und Überspannungsschutz
Definitionen und Bezeichnungen eines Blitzschutzsystems
Nach DIN VDE 0185-305 Teil 1-4:
Ein Blitzschutzsystem besteht aus einem Äußeren und einem Inneren Blitzschutzsystem.
Äußerer Blitzschutz
Nach DIN VDE 0185-305 -3
Das äußere Blitzschutzsystem hat die Aufgabe, direkte Blitzeinschläge über die Fangeinrichtung einzufangen, mittels der Ableitungseinrichtung in Richtung Erde abzuleiten und den Blitzstrom über die Erdungsanlage in der Erde zu verteilen, ohne dass es zu Schäden an der baulichen Anlage oder zur Verletzungen von Personen kommt.
Innerer Blitzschutz
Nach DIN VDE 0185-305-4
Das Innere Blitzschutzsystem verhindert gefährliche Funkenbildung durch Maßnahmen zum Potentialausgleich oder durch ausreichende Trennungsabstände, z.B. zwischen dem Äußeren Blitzschutzsystem und fremden leitfähigen Teilen innerhalb der baulichen Anlage.
Blitzschutz – Potentialausgleich
Nach Verband deutscher Blitzschutzfirmen VdB: Unter Blitzschutz-Potentialausgleich versteht man den Teil des Inneren Blitzschutzes, der im Falle eines Blitzeinschlages in die Blitzschutzanlage für eine sichere Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem sorgt. Gefährliche Funkenbildung wird dadurch vermieden. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht. In den Blitzschutzpotentialausgleich müssen folgende Komponenten einbezogen werden:
• Metallgerüst der baulichen Anlage
• Installationen aus Metall
• Äußere leitende Teile
• Alle eingeführten leitfähigen Leitungssystem (z.B. Wasser und Gaszuleitungen)
• Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik.
Funktionserdung
Nach DIN VDE 0100-200/ 826-13-10: 2006
Hierunter versteht man die Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zu anderen Zwecken als die elektrische Sicherheit.
Blitzschutzfachkraft
Nach DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 3
Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Die Blitzschutzfachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten.
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