Donnerstag, 27. August 2009

Merkblatt für Betreiber von Photovoltaikanlagen


Sehr geehrter Kunde,

Ihr Gebäude verfügt bereits über eine Äußere Blitzschutzanlage
(„Blitzableiter“) oder Sie planen, ihr Haus mit einem Äußeren
Blitzschutz vor den Folgen eines direkten Blitzeinschlages zu
schützen. Da auf dem Dach Ihres Gebäudes zudem eine
Photovoltaikanlage geplant ist bzw. errichtet wurde, bitten wir,
die folgenden Punkte zu beachten:

Damit bei einem direkten Blitzeinschlag keine Teilblitzströme in elektrische Anlagenteile der Photovoltaikanlage eingekoppelt werden, sind bestimmte Mindestabstände („Trennungsabstände“) zwischen den Anlagenteilen der Photovoltaikanlage und den Anlagenteilen des Äußeren Blitzschutzes (dazu gehören auch angeschlossene Bauteile wie z.B. Attikaabdeckbleche, Dachrinnen, Dachflächenfenster etc.) einzuhalten. Ansonsten kann es an Teilen der Photovoltaikanlage zu Beschädigungen kommen. Bei der Planung unserer Blitzschutzsysteme werden wir diese Abstände berücksichtigen. Dies erfordert aber seitens der Photovoltaikanlage ggf. Anpassungen. Sollte die Photovoltaikanlage nachträglich installiert werden, müssen die Trennungsabstände vom Photovoltaikanlagenbauer unbedingt eingehalten werden. Bei bereits vorhandenen Äußeren Blitzschutzmaßnahmen ist eine Anpassung der Blitzschutzanlage vorzunehmen. Sprechen Sie uns rechtzeitig – wenn möglich während der Planungsphase der Photovoltaikanlage – an!

Der Schutz der Photovoltaikanlage gegen die Einwirkungen eines direkten Blitzeinschlages in die Module erfolgt durch Fangspitzen, rd. 8-10 mm, die in der Nähe der Module installiert werden. Wir können hinsichtlich der Wirksamkeit der Photovoltaikanlage durch evtl. Schattenwurf dieser Fangspitzen keinerlei Aussagen treffen. Dies ist seitens des Photovoltaikanlagen-Errichters zu prüfen und abzuklären.

Für weitere Fragen zum Schutz Ihrer Photovoltaikanlage, z.B. gegen Schäden aus Überspannungen, stehen Ihnen unsere Elektromeister gerne zur Verfügung!

Ihre
RIED-BLITZSCHUTZ GMBH
65510 Hünstetten / 65201 Wiesbaden
Tel. 06126-53715 / 0611-333077-0
mail: info(at)ried-blitzschutz.de
www.ried-blitzschutz.de

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Sie planen eine Photovoltaik Anlage auf Ihrem Dach?


Blitz- und Überspannungsschutz für PV – Stromversorgungssysteme

Immer mehr private und öffentliche Bauherren wie Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen entscheiden sich heute dazu, ihre Dachflächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen. Der Bedeutung von regenerativen Energiequellen wird hiermit Rechnung getragen.
Behördliche Vorgaben verlangen bei baulichen Anlagen aus diesem Bereich häufig einen Blitzschutz als vorbeugende Maßnahme des Brandschutzes, um die empfindliche technische Infrastruktur der Anlage zu schützen. Umgekehrt darf die Schutzfunktion eines bereits installierten Blitzschutzsystems durch die Montage einer PV Anlage nicht beeinträchtigt werden.
Besondere Bedeutung hat die richtige Auswahl des Blitzschutzsystems. Wenn möglich, sollte der Blitzschutz unter Beibehaltung der erforderlichen Trennungsabstände keine direkte Verbindung zum PV System haben.
Nachfolgend haben wir –auszugsweise- die wichtigsten Elemente der zur Anwendung kommenden Vorschriften und Festlegungen aufgeführt.

Zur Anwendung kommen folgende Din Vorschriften und Verordnungen:
DIN EN 62305-3 Beiblatt 5
VDE 0185-305-3 Beiblatt 5)
Blitzschutz-
Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Beiblatt 5: Blitz- und Überspannungsschutz für PV Stromversorgungssysteme

ANWENDUNGSBEREICH

Dieses Beiblatt behandelt den Schutz von PV-Stromversorgungssystemen gegen schädliche Folgen von Blitzeinwirkungen und Überspannungen atmosphärischen Ursprungs. Falls ein Blitz- und/oder Überspannungsschutz gefordert ist oder errichtet werden soll, beschreibt das Beiblatt Anforderungen und Maßnahmen, um die Sicherheit, Funktion und Verfügbarkeit der PV Stromversorgungssysteme zu erhalten.

RISIKO
Bei normalen Anforderungen genügt ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse III, nur in besonderen Einzelfällen, z.B. erhöhte Verfügbarkeit der Anlage, kann eine abweichende Blitzschutzklasse nach DIN EN 62305-s ( VDE 0185-305-2) geprüft werden.
Die blitzschutztechnischen Maßnahmen für das PV System werden and ie Blitzschutzklasse der baulichen Anlage angepasst.

BLITZSCHUTZSYSTEM
Das Risiko eines Blitzeinschlages wird durch die Errichtung einer PV Anlage nicht verändert. Empfohlen wird die Abstimmung der PV Anlage mit dem Blitzschutzsystem. Dieses soll durch geeignete Maßnahmen direkte Blitze auffangen und in eine Erdungsanlage ableiten, damit keine galvanisch eingekoppelten Ströme auf das PV System einwirken können.
Durch zusätzliche Maßnahmen des inneren Blitzschutzes werden Auswirkungen von Blitzeinschlägen und Potentialunterschiede auf und im Gebäude verhindert. Hiermit werden Schäden am Bauwerk (mechanische Schäden und Brand), und Schäden am PV Stromversorgungssystem (Leitungsnetze, Steuerung und elektrischen Schutzeinrichtungen), verhindert.
Planung, Errichtung und Prüfung werden durch Blitzschutzfachkräfte ausgeführt. Die Anforderungen an eine Blitzschutzfachkraft sind in der Normenreihe DIN EN 62305 (VED 0185-305) festgelegt. Eine Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.

ÄUßERER BLITZSCHUTZ
Die Fangeinrichtungen werden unter Berücksichtigung des Trennungsabstandes errichtet. Dieser Abstand ist einzuhalten, um gefährliche Funkenbindung gegen Teile des PV Systems zu vermeiden. Zwischen den PV Modulen und Metallteilen wie Blitzschutzanlage, Dachrinnen, Dachfenster oder Antennenanlagen sind die nach DIN ermittelten Trennungsabstände einzuhalten.
Beachtet werden müssen außerdem die mögliche Verschattung der PV Module durch Fangeinrichtungen.

INNERER BLITZSCHUTZ
Überspannungen in Folge direkter atmosphärischer Entladung werden durch geeignete Überspannungsschutzgeräte (SPD, Typ 1 nach DIN) begrenzt, Überspannungen in Folge von fernen Blitzeinschlägen erfordern Schutzgeräte des Typs 2 und Typ 3 nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11).
Anmerkung: Die o.g. Norm bezieht sich auf Überspannungsschutzgeräte für Wechselstromnetze. Für den Überspannungsschutz in Gleichstromnetzen bestehen zurzeit keine normativen Festlegungen. Für die Auswahl von Überspannungsschutzgeräten, die für die Gleichstromseite von PV Anlagen geeignet sich, können zurzeit nur die einschlägigen Herstellerangaben berücksichtigt werden.

ERDUNG
Befindet sich die PV Anlage im Schutzbereich der Fangeinrichtung, wird eine Funktionserdung des metallenen PV Montagegestells durchgeführt. Hierzu werden die Modulrahmen und Gestelle an die Haupterdungsschiene angeschlossen. Der Leiterquerschnitt sollte mindestens 6 mm2 (Kupfer) oder eine äquivalente Stromtragfähigkeit aufweisen. Ebenso sollten alle Modulgestellschienen untereinander mit diesem Leiterquerschnitt verbunden werden.
Befindet sich die Anlage nicht im Schutzbereich der Fangeinrichtung, so sind leitfähige Befestigungseinrichtungen (z.B. Tragprofile) an die Haupterdungsschiene des Gebäudes anzuschließen. Der Querschnitt sollte mind. 16mm2 (Kupfer) oder 25mm2 (Alu) betragen. Die Befestigungseinrichtungen sind ebenso untereinander zu verbinden. Eine leitende Verbindung zwischen den leitfähigen Teilen der Module ist vorteilhaft.

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Allgemeines zum Blitz- und Überspannungsschutz

Definitionen und Bezeichnungen eines Blitzschutzsystems

Nach DIN VDE 0185-305 Teil 1-4:
Ein Blitzschutzsystem besteht aus einem Äußeren und einem Inneren Blitzschutzsystem.

Äußerer Blitzschutz
Nach DIN VDE 0185-305 -3
Das äußere Blitzschutzsystem hat die Aufgabe, direkte Blitzeinschläge über die Fangeinrichtung einzufangen, mittels der Ableitungseinrichtung in Richtung Erde abzuleiten und den Blitzstrom über die Erdungsanlage in der Erde zu verteilen, ohne dass es zu Schäden an der baulichen Anlage oder zur Verletzungen von Personen kommt.

Innerer Blitzschutz
Nach DIN VDE 0185-305-4
Das Innere Blitzschutzsystem verhindert gefährliche Funkenbildung durch Maßnahmen zum Potentialausgleich oder durch ausreichende Trennungsabstände, z.B. zwischen dem Äußeren Blitzschutzsystem und fremden leitfähigen Teilen innerhalb der baulichen Anlage.

Blitzschutz – Potentialausgleich
Nach Verband deutscher Blitzschutzfirmen VdB: Unter Blitzschutz-Potentialausgleich versteht man den Teil des Inneren Blitzschutzes, der im Falle eines Blitzeinschlages in die Blitzschutzanlage für eine sichere Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem sorgt. Gefährliche Funkenbildung wird dadurch vermieden. Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik sind besonders zu schützen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht. In den Blitzschutzpotentialausgleich müssen folgende Komponenten einbezogen werden:
• Metallgerüst der baulichen Anlage
• Installationen aus Metall
• Äußere leitende Teile
• Alle eingeführten leitfähigen Leitungssystem (z.B. Wasser und Gaszuleitungen)
• Einrichtungen der elektrischen Energie- und Informationstechnik.

Funktionserdung
Nach DIN VDE 0100-200/ 826-13-10: 2006
Hierunter versteht man die Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zu anderen Zwecken als die elektrische Sicherheit.

Blitzschutzfachkraft
Nach DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 3
Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Die Blitzschutzfachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten.
Eine Blitzschutz Fachfirma wie Ried Blitzschutz in Hünstetten Wallrabenstein legt äußersten Wert auf Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich unsere Referenzen an auf www.ried-blitzschutz.de

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Montag, 24. August 2009

Haus ohne Blitzableiter: Haftet Eigentümer für Schäden?

Abstürzender Schornstein kracht auf parkendes Auto
Gewitterzeit ist Schadenzeit, weiß nicht nur die Versicherungswirtschaft. Der folgende Fall erweckte unsere Aufmerksamkeit. Wir wissen um die Problematik aus vielen Fällen von unseren Kunden und möchten Ihnen den Sachverhalt kurz schildern. Ziehen Sie bitte Ihre eigenen Schlüsse!

Ein heftiges Sommergewitter tobt über einer dicht bewohnten Hanglage mit hohem Verkehrsaufkommen. Ein älteres Gebäude, 1968 erbaut, überragt mit ca. 20m Bauhöhe die umstehenden Gebäude und verfügt über keinen Blitzschutz!
Der Blitz findet seinen Weg zum Schornstein des Hauses und schlägt dort ein. Herabfallende Bauteile und Trümmer treffen ein Fahrzeug, das ordnungsgemäß vor dem Haus abgestellt worden war und beschädigen es erheblich.
Der Fahrzeughalter muss seine Vollkaskoversicherung einschalten, die die Reparatur und die Sachverständigenkosten übernimmt, abzüglich des Selbstbehaltes natürlich. Nach der Regelung wird der Autobesitzer zurückgestuft und die Prämie wird erhöht.
Sie ahnen es: Der Halter des betroffenen Fahrzeuges verklagt den Eigentümer des beschädigten Hauses auf Erstattung des KFZ Schadens. Begründung: Da ein Blitzableiter fehle, liege eine mangelhafte Errichtung des beschädigten Gebäudes vor. Des Weiteren erhebt er den Vorwurf, gegen geltende Bauordnung verstoßen zu haben und obendrein den betroffenen Schornstein nicht hinreichend begutachtet und gewartet zu haben.
Der Kläger macht eine Wertminderung des beschädigten Wagens geltend, den Nutzungsausfall, die Reparatur und den Selbstbehalt. Das Gericht wird im Rahmen der Klage gebeten, zu prüfen, ob den Hauseigentümer nicht noch eine Ersatzpflicht hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und der erhöhten Versicherungsprämie treffe.
Das Amtsgericht wies die Klage zunächst ab, die Berufung vor dem Landgericht Frankfurt war jedoch erfolgreich (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.2008, 2-15 S 108/08).
Die Begründung der Richter: Ein Verstoß gegen die Landesbauordnung liege zwar nicht vor, der so genannte Anscheinsbeweis spreche aber dafür, dass Baumängel ursächlich zum Schaden beigetragen hätten, da „ordnungsgemäß errichtete und unterhaltene Bauwerke normalerweise weder einstürzen noch Teile verlieren“. (vgl. u.a. BGH vom 04.04.2006, VI ZR 151/06, VersR 2006, 931, und vom 23.03.1993, VI ZR 176/92, VersR 1993, 759; Falandt/Sprau, BGB, 67. Auflage 2008, § 836 Rn. 9, Wagner in Münch. Komm. Zum BGB, Bd. 5, 4.Auflage 2004m § 836 Rn. 5f)
Nur bei Schäden, die durch außergewöhnliche Naturereignisse verursacht würden, so z.B. Orkane mit extremen Windstärken, könne man nicht zwangsläufig von Baumängeln als Ursache ausgehen, so die Richter. (BGB, Urteil vom 27.04.1999, VI ZR 174/98, VersR 1999. 1424). Gebäude müssen jedoch Einwirkungen, mit denen nach allgemeiner Erfahrung jederzeit zu rechnen ist, so Sturböen oder Gewitter, laut BGH aushalten können.
In dem vorliegenden Fall liege ein solches absolut seltenes Naturereignis allerdings nicht vor, so das LG Frankfurt. Blitzschläge sind Ereignisse, mit denen ein Grundstückseigentümer jederzeit rechnen müsse. Daher habe er auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen, so wie die Beseitigung von Baumängeln oder die Installation eines Blitzableiters, um die Standfestigkeit seines Gebäudes gegen Einwirkungen von außen zu gewährleisten. Die Richter waren der Ansicht, dass solche Vorsorgemaßnahmen ohne weiteres umsetzbar und für Grundstückseigentümer durchaus wirtschaftlich zumutbar seien.
Der Hausbesitzer haftet wegen fehlerhafter Errichtung in vollem Umfang für die entstandenen Schäden am Kfz.

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Vom Donner gerührt, vom Blitz getroffen

Gewitter und Blitzschlag – die unterschätzte Gefahr
Wenn es während eines Ausflugs im Grünen unerwartet zu gewittern beginnt, kann dies gefährlicher sein, als viele denken. Beim Menschen kann ein Blitzschlag tödliche Herzrhythmusstörungen und innere Verbrennungen verursachen. Wie aber kann man sich schützen?

„Ein Problem ist es oftmals, dass Menschen nicht genügend über bevorstehende Wettersituationen informiert sind“, meint Günther Delfs vom Deutschen Wetterdienst (DWD) in Hamburg. „Das muss nicht sein, denn der Deutsche Wetterdienst bietet im Internet genaue Vorhersagen über nahende Unwetter und Gewittersituationen.“ Diese können sehr kleinräumig sogar bis auf Landkreisebene aufgelöst sein. Wichtig sind natürlich solche Informationen für Wanderer und Wassersportler- „aber auch für Freizeitfußballer, deren Trainingsplätze oftmals den Ortschaften vorgelagert sind und dadurch recht exponiert im Freiland liegen“ führt der Experte aus.
Für Freizeitkicker gilt: Vorsicht! Im Vorfeld solcher Aktionen sollte man daher unbedingt auf die Vorhersage oder den Wetterradar des EWD achten“, rät Delfs. Dass Fußballplätze besonders gefährdet sind für mögliche Blitzeinschläge, liegt nicht zuletzt an den Beleuchtungsmasten aus Stahl. Sie bilden die höchste Erhebung in der Umgebung und einen idealen Blitzableiter. Schlägt hier der Blitz ein, kann es zu Weiterleitungen auch über andere Stahlteile kommen, beispielsweise den Geländern im Zuschauerbereich. Dadurch sind gleich sehr viele Menschen von den hohen elektrischen Strömen eines Blitzes mit bis zu 400 000 Ampere betroffen, wie jüngst ein einem Stadion in der Gemeinde Ingoldingen im Landkreis Biberach, wo im Mai dieses Jahres 26 Menschen bei einem Blitzeinschlag schwer verletzt wurden.
Der erste Rat von Fachleuten ist daher, die drohende Gefahr schon im Vorfeld möglichst richtig einzuschätzen. In vielen fällen kündigt sich ein drohendes Gewitter hörbar an. „Folgt der Donnerschlag einem Blitz in weniger als zehn Sekunden, ist der Einschlagort nicht mehr als einen Kilometer entfernt“, sagt Günther Delfs vom DWD. Dann gilt es, rasch zu handeln: Abstand zu allen höher gelegenen Punkten halten und, wenn möglich, am besten ein Gebäude aus Stahlbeton oder ein geschlossenes Fahrzeug zum Schutz aufsuchen. Hier sollten allerdings nicht die Karosserie oder in Gebäuden die Heizkörper oder Wasserleitungen berührt werden.
Auf Abstand zu Bäumen
Befindet man sich im freien Gelände, heißt es: Möglichst mit geschlossenen Beinen in Hockstellung gehen und einen möglichst großen Abstand zu Bäumen, Masten oder auch dem Fahrrad einnehmen, also zu allem, was gut leitfähig ist. Man achte darauf, sich nicht zum höchsten und damit exponiertesten Punkt der Umgebung zu begeben.
An den Spruch „Buchen sollst Du suchen, Eichen sollst Du weichen“ sollte man sich keinesfalls halten. Bäume – gleich welcher Art – sind bei einem Gewitter tabu!
Camper sollten bei einem Gewitter auf keinen Fall im Zelt bleiben, denn die Zeltstange wirkt wie eine Antenne und zieht Blitze an. Das Gleiche gilt für Handys, die während eines Gewitters nach Möglichkeit nicht getragen, vor allem aber nicht genutzt werden sollten.
Nicht ganz unwichtig ist laut DWD Experte Günther Delfs zudem die so genannte Schrittspannung. Diese entsteht, wenn die Beine nicht eng genug zusammen stehen. Selbst wenn die Blitzeinschlagstelle entfernt ist, kann der sich trichterförmig ausbreitende elektrische Strom über das eine Bein in den Körper eintreten und über das weiter entfernte wieder hinaus. Die durch den Körper fließenden elektrischen Ströme können so noch immer lebensgefährlich hoch sein.
Sofort helfen

„Ist es bereits zu einem Blitzschlag mit Personenschaden gekommen, sollte auf jeden Falle in Notarzt gerufen werden“, sagt Stefan Osche vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Berlin. Als Ersthelfer sind aber auch Unbeteiligte direkt angesprochen. Die möglichen Verletzungen sind dabei entsprechend einem Unfall mit Starkstrom zu versorgen. Das heißt, sofortige Kontolle der Herz- und Kreislauffunktionen, Stabilisierung und gegebenenfalls auch Beatmungs- und Wiederbelegungsversuche, die in der Regel mit einer guten Erfolgschance belohnt werden. Angst vor einer Restspannung brauche niemand zu haben, da der Blitz schnell abgeleitet wird und damit für später Hinzukommende unwirksam ist. „Und dass ein Blitz zweimal in die gleiche Stelle einschlägt, ist unwahrscheinlich“, sagt Stefan Osche vom DRK.
Wichtig sei es allerdings zu beachten, dass Betroffene oftmals in ihrer Hörfähigkeit stark beeinträchtig und daher schwer ansprechbar sind. „Ein Trommelfell kann durch den Donnerschlag enorm geschädigt werden“, sagt Osche. ER rät daher dazu, gerade auch auf solche Anzeichen gezielt zu achten. „Diese Menschen sollten auf jeden Fall in ärztliche Behandlung begleitet werden.“ Hörschäden könnten bei ansonsten äußerlich unversehrt wirkenden Personen doch en Hinweis auf mögliche andere Beeinträchtigungen als Folge eines Blitzschlags sein: „Nachträglich auftretende Herzrhythmusstörungen sind dann nicht ausgeschlossen.“

Gefunden in: AOK-Unternehmerzeitung „Praxis aktuell“ 03/2009

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Mittwoch, 19. August 2009

Astraphobie – Die Angst vor Blitz und Donner

Die krankhaft übertriebene Angst vor Donner und Blitz nennt man Astraphobie. (astrap-= Blitz; phobos=Angst) Auch wer nicht unter krankhaft übertriebener Angst vor Gewittern leidet, empfindet doch zumindest einen großen Respekt vor einem Gewitter, da die Kräfte, die die Natur hierbei entwickelt, einfach enorm sind. Während einige Menschen ein Gewitter regelrecht genießen können und sich an dem Schauspiel erfreuen, so entwickeln andere, wie übrigens auch viele Tiere, eine große Angst vor der Naturgewalt, über die sie keinerlei Kontrolle haben.
Wie bei jeder Phobie (Angststörung) zeigen sich auch hier deutliche Symptome wie Weinen, Zittern und Schwitzen bei einem Gewitter. Sind die Betroffenen zusammen mit anderen, so hilft es eventuell, beruhigend auf denjenigen einzuwirken. Sind die Menschen alleine mit Ihrer Furcht, so können sich die Symptome leicht verschlimmern.
Während sich manch einer die Decke über den Kopf zieht bei einem Gewitter, so müssen Menschen mit Astraphobie z.B. in den Keller oder ins Badezimmer, um sich so weit wie möglich vom Gewitter zu entfernen.
Die Menschen mit dieser Phobie lassen sich ständig über den aktuellen Wetterbericht informieren und verlassen das Haus nicht mehr, sobald ein Gewitter auch nur möglich erscheint.
Kleine Kinder haben immer Angst vor Gewittern, Donnern und Blitzen. Dies ist völlig normal und sollte von den Eltern nicht falsch interpretiert werden. Die Eltern sollten ihre Kinder beruhigen und während eines Gewitters ablenken. Größeren Kindern sollte man die physikalischen Zusammenhänge kindgerecht erklären, was schon viel von der Furcht nehmen kann.
Wenn Ihr Kind große Angst vor Blitz und Donner zeigt, sollten Sie vielleicht einmal unsere speziell an Kinder gerichtete Website www.blitzforkids.de besuchen! Hier wird Ihrem Kind spielerisch die Angst genommen und die Dinge werden kindgerecht erklärt. Ein Kind, das weiss, warum es donnert und blitzt, hat schon bedeutend weniger Angst. Repekt vor der Naturgewalt ist gut, Angst aber nicht.
Und für die Erwachsenen gilt erst recht: Respekt ist gut, Vorsorge aber besser! Deshalb Blitzschutz vom Fachmann bei www.ried-blitzschutz.de

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Richtiges Verhalten bei Blitzgefahr

Es ist schon toll, Blitze zu beobachten am dramatischen Himmel während eines Gewitters. Gerne werden jetzt auch die Video Kameras geholt und es wird versucht, einen Blitz zu fotografieren. Wenn es aber dann ganz in der Nähe kracht und ein Blitz einschlägt, ist die Angst oft groß, zumal es jedes Jahr und in fast jedem Land aufgrund von Blitzeinschlägen zu schlimmen Verletzungen und auch Toten kommt.
Wie groß ist eigentlich die Gefahr, von einem Blitz getroffen zu werden?
Glücklicherweise ziemlich gering. Aber genau das dachten sicherlich auch die unglücklichen, die es jedes Jahr trifft.
Somit ist es sicherlich vernünftig, sich trotz der geringen Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlages damit zu beschäftigen, Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen, bevor man zu einer Blitzstatistik wird.
Einige Fakten über Blitze
•Obwohl man Blitze auch aus vulkanischen Eruptionen und Ausbrüchen kennt (sogar im Rauch von Großbränden kann es zu Blitzentladungen kommen), so sind sie am häufigsten bei Gewitterstürmen anzutreffen, und zwar überall und jederzeit. Am häufigsten treten Blitze in der Zeit zwischen April und Juli/August auf. In diesen Zeitraum fallen auch die meisten Unfälle durch Blitzeinschläge, erstens bedingt durch die Häufigkeit und weil sich viel mehr Menschen in dieser Zeit auch im Freien aufhalten.
•Ein Blitz ist eine sehr hohe elektrische Entladung, die innerhalb einer Gewitterwolke entsteht. Grund dafür ist ein elektrisches „Ungleichgewicht“ zwischen positiv geladenen Luftschichten und negative geladenen Schichten. Die Natur gleicht dieses aus, indem sich eine gewaltige Spannung, ein Blitz, entlädt. Die meisten Blitze bewegen sich zwischen bzw. innerhalb der Wolken. Nur die wenigsten bewegen sich aus der Wolke hinaus auf die Erdoberfläche, aber genau diese gilt es zu beachten.
•Abgesehen von Überflutungen sind Blitzeinschläge verantwortlich für die meisten tödlichen Unfälle, inklusiv Tornados und Wirbelstürme. Schätzungen zufolge sterben alleine in den USA jährlich ca. 100 Menschen an den Folgen eines Blitzschlages und ca. 10-mal so viele erleiden erhebliche Verletzungen.
•Am häufigsten treten Verletzungen durch Blitzschlag auf vor oder nach einem Gewitter. Dies liegt daran, dass während eines Gewitters die meisten Menschen irgendwo und irgendwie Schutz suchen. Aber Blitze können leicht Distanzen von bis zu 20 km zurücklegen, bevor sie aus einer Wolke heraus den Boden treffen. Diese Blitze können aus „heiterem Himmel“ auftreten und noch bevor man ein Gewitter hört und die Wolken wahrnimmt.
•Die meisten Todesfälle und Verletzungen treten auf bei Menschen, die im Freien arbeiten, bei Spaziergängern und Campern und bei Leuten, die draußen Sport treiben oder einfach ein Picknick genießen. Oftmals haben es die Opfer versäumt, sich rechtzeitig um Schutz zu bemühen.
Mehr Informationen, hauptsächlich über den Blitzschutz an Ihrem Haus, erhalten Sie auf unserer Website www.ried-blitzschutz.de

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Sonntag, 9. August 2009

Spektakuläre Blitzeinschläge

Blitzeinschlag auf Fussballfeld

Entdeckt bei bendecho


Blitzeinschlag im Flugzeug
Entdeckt bei bendecho


Blitzeinschlag in ein Gebäude bei Glasgow
Entdeckt bei bendecho

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