Freitag, 10. Juni 2011

Prüfung von Blitzschutzanlagen – Was Hausbesitzer wissen müssen


Sie haben ein Blitzschutz-System der Firma RIED-BLITZSCHUTZ GMBH an Ihrem Gebäude installieren lassen. Bei der Planung, Auswahl der Materialien und Ausführung haben wir auf Qualität geachtet, um Ihr Gebäude dauerhaft vor den Einwirkungen von direkten Blitzeinschlägen zu schützen. Oder aber Ihr Gebäude verfügt über eine – vielleicht schon etwas ältere- Blitzschutzanlage. Was sollten Sie als Hausbesitzer nun beachten?

Warum soll ich meine Blitzschutzanlage regelmäßig überprüfen lassen?
Die Schutzfunktion des gesamten Blitzschutz-Systems kann mit der Zeit durch verschiedene Faktoren gemindert werden. Umwelteinflüsse können Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Erdungsanlage haben. Mechanische Einwirkungen können die Verbindungsstellen oder auch die Leitungen lockern. Bauliche Veränderungen am Gebäude, der Einbau von VA-Kaminrohren, SAT-Antennen, Klimageräten und Vielem mehr können die Blitzschutzanlage in Teilen unwirksam machen.

Da die Betreiber der baulichen Anlage verantwortlich für die dauerhafte und einwandfreie Funktion ihrer Hausinstallationen sind, ist eine regelmäßige Überprüfung der Blitzschutzanlage auf ihre Tauglichkeit unerlässlich.

Wie oft muss die Blitzschutzanlage geprüft werden?
Die Norm DIN EN 62305 gibt die Prüffristen abhängig von der Blitzschutzklasse wie folgt an:

Bauliche Anlagen mit Blitzschutzklasse III: alle 2 Jahre im Wechsel eine Sichtprüfung und eine Umfassende Prüfung (mit Messung der Erdungsanlage). Dies betrifft die meisten Wohnhäuser sowie viele Kirchen, Versammlungsstätten, Kindergärten und viele weitere Gebäude.

Blitzschutzklasse I + II: alle 1 Jahr im Wechsel eine Sichtprüfung und eine Umfassende Prüfung (mit Messung der Erdungsanlage). Diese Gebäude finden sich hauptsächlich im gewerblichen Bereich, der Industrie, bei Gebäude mit hoher technischer Ausrüstung oder wertvollem Kulturgut.
Für Explosionsgefährdete Bereiche empfiehlt die Norm eine halbjährliche Prüfung. Hier zusätzlich sind die Verordnungen zur Betriebssicherheit (BetrSichV) zu beachten.


Die angegebenen Zeitabstände gelten, wenn keine Gesetze der zuständigen Behörde vorliegen. Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen, so gelten diese als Mindestanforderungen (z.B. länderspezifische bauordnungsrechtliche Prüffristen –LBO-, technische Regelwerke, Arbeitsschutzbestimmungen, Anforderungen der Sachversicherer).

Meine Blitzschutzanlage ist bereits vor Jahrzehnten gebaut worden – ist sie noch wirksam?
Auch dies wird bei der umfassenden Prüfung der Blitzschutzanlage beurteilt. Die Anforderungen an die Errichtung von Blitzschutzanlagen haben sich in den letzten 20 Jahren beträchtlich gewandelt, um mit der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Forschung Schritt zu halten. Ein Beispiel: Vor 20 Jahren gab es so gut wie keine Computer in Privathaushalten! Die Schäden durch Überspannungen an der elektrischen Einrichtung von Gebäuden haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bei der
Verbindung unterbrochen Prüfung werden die neuen Anforderungen berücksichtigt. Falls nötig, unterbreiten wir Ihnen Vorschläge für eine Anpassung oder Instandsetzung der Blitzschutzanlage.




Fazit: Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Blitzschutzanlage trägt dazu bei, dass Ihr Gebäude dauerhaft gegen Schäden durch direkte Blitzeinschläge und Überspannungen geschützt bleibt!

Für Ihre weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

RIED-BLITZSCHUTZ GMBH
ppa Bettina Meyer-Ried
Burgstraße 9
65510 Hünstetten
Tel. 06126-53715, Mail: meyer-ried@ried-blitzschutz.de

Besuchen Sie unsere Website auf www.ried-blitzschutz.de

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